Elterninformationen zum Unterricht

Elternbroschüre "Beurteilung"

Das DOA (Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht) hat eine digitale Elternbroschüre zum Thema "Beurteilung im kompetenzorientierten Unterricht" - Lehrplan 21 - erarbeitet. Gerne stellen wir Ihnen diese Information ab sofort zur Verfügung. Mit untenstehendem link gelangen Sie direkt auf das Dokument, welches mit QR-Codes versehen ist. Durch anklicken oder scannen der QR-Codes erhalten Sie zu zu den entsprechenden Themen zusätzlich detaillierte Informationen:

Elterninformation_Beurteilung_in_der_obligatorischen_Schule

 

Umgang mit Handy`s und Smart Watches

Handys und Smart Watches (sowie weitere digitale Geräte, welche kommunikationsfähig sind) sind während des Unterrichtes verboten.

Gemäss Empfehlung der Fachstelle Fri-tic wird die Schuldirektion diese aber nicht davor/danach verbieten, da der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt und die Kinder dann zb. Smart Watches nutzen dürfen.

FAZIT: Die Schuldirektion beschliesst (nach den Richtlinien zum Datenschutz, Art.21 Abs.1-Nutzung privater Geräte)  in Absprache mit den umliegenden Primarschulen, , dass Schulkinder, welche Handys/Smart Watches dabei haben, diese der Lehrperson vor dem Unterricht abgeben müssen und nach dem Unterricht wieder abholen können.

Bei Missbrauch wird das Gerät konfisziert und die Eltern (und die Direktion) werden informiert. Die Eltern müssen das Gerät anschliessend persönlich bei der Lehrperson abholen. Falls Fotos/Video`s oder Tonaufnahmen gemacht wurden, werden diese Dokumente im Beisein der Eltern gelöscht.

 

Schularzt

Zur Überwachung des Gesundheitszustandes und um sicher zu gehen, dass keinerlei Beschwerden bestehen, welche die Schulzeit beeinträchtigen könnten, muss vor Eintritt in die Primarschule (1H) ein obligatorischer Gesundheitscheck durchgeführt werden.

Die benötigten Unterlagen (Formulare und Informationen) erhalten alle betroffenen Eltern per Post vom Schulsekretariat bereits im Frühjahr vor Eintritt.
Dieser sollte wenn möglich vor Schulbeginn, spätestens jedoch bis Mitte Dezember des ersten Schuljahres jeder Schülerin / jedes Schülers stattfinden. Durchgeführt wird er von der Kinderärztin bzw. vom Kinderarzt oder von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt des Kindes.
Die Liste der KinderärztInnen des Kantons Freiburg finden Sie hier: https://www.fr.ch/de/gesundheit/vorbeugung-und-foerderung/schulaerztliche-betreuung

Die 2. schulärztliche Untersuchung findet zurzeit noch in der Klasse 7H statt. Informationen dazu erhalten die betroffenen Eltern per Post vom Schulsekretariat nach Schuljahresstart.

Durchgeführt wird diese Untersuchung vom Schularzt. Es ist jedoch auch möglich für die Eltern, die Untersuchung beim privaten Arzt zu organisieren. Diese muss bis zu den Herbstferien durchgeführt sein, damit die Schule die Dokumente rechtzeitig dem Schularzt übergeben kann.

Primarschule Heitenried:
Schularzt: Dr. Jean-Daniel Schumacher, Zelgstrasse 25, 1700 Tafers, Tel.: 026 494 50 00

 

Schulzahnarzt und Zahnprophylaxe

In jedem Schuljahr ist eine zahnärztliche Untersuchung durchzuführen. Jede(r) Schüler(in) hat das Recht, sich beim Schulzahnarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür werden von der Gemeinde übernommen. 

Wer sich von seinem privaten Zahnarzt behandeln lässt, muss der Klassenlehrperson Anfang Schuljahr eine Zahnarztbestätigung abgeben. Alle anderen Kinder werden für die Kontrolle beim Schulzahnarzt angemeldet. Die Bestätigung vom privaten Zahnarzt kann telefonisch angefordert werden, auch wenn das Kind in den nächsten Wochen keinen Termin hat. 

Standort Heitenried:
Schulzahnpflegedienst des Kantons Freiburg, Bd de Pérolles 23, 1700 Freiburg
Tel.: 026 305 98 02

Termin Schuljahr 2022/23: Montag, 3. Oktober 2022, die mobile Schulzahnklinik wird direkt vor dem Schulhaus St. Antoni stationiert

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Gemeinde Heitenried.

 

Zahnprophylaxe

In jedem Schuljahr besucht uns eine professionelle Prophylaxehelferin, welche in allen Klassen 2H – 8H einen stufengerechten Zahnprophylaxe-Unterricht durchführt.

Dazu gehört die Anleitung zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege, d.h. das praktische Üben der richtigen Zahnputztechnik.