Urlaubsgesuche
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1.) Ein Urlaub kann einem Schüler aus *stichhaltigen Gründen* gewährt
werden.
2.) Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der
Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein.
3.) Für Urlaube bis zu 30 Tagen ist die Schulleitung, darüber hinaus die
Direktion zuständig.
Bitte verwenden Sie unten stehendes Formular.