Urlaubsgesuche und Jokertage

Urlaub:

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

1.) Ein Urlaub kann einem Schüler aus *stichhaltigen Gründen* gewährt
werden.

2.) Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der
Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein.

3.) Für Urlaube bis zu 30 Tagen ist die Schulleitung, darüber hinaus die
Direktion zuständig.

Jokertage:

Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.

Die Meldung erfolgt mindestens 1 Woche im Voraus. Primär an die Klassenlehrperson / sekundär an das Schulsekretariat / die Schuldirektion.

Hinweis:
An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden: 25.8.2022, während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Landschulwochen, Projektwochen, Schullager, Sport- und Kulturtagen gemäss kommunizierter Jahresplanung für die Eltern), Zuweisungsprüfung der 8H am 14.3.2023, Pilotprojekt Checks an einem Tag in allen 7H-Klassen zwischen dem 2.5.-5.5.2023 (Mitteilung des definitiven Datums erfolgt so rasch wie möglich). Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.  

Bitte verwenden Sie unten stehende Formulare.